Art 21
Stand: 02.10.2026
Passiva: Posten B
Nachrangige Verbindlichkeiten
Verbriefte oder unverbriefte Verbindlichkeiten, die aufgrund vertraglicher Vereinbarung im Falle der Liquidation oder des Konkurses allen anderen Verbindlichkeiten nachgeordnet sind, sind unter diesem Posten auszuweisen.