Gesetze / RL 2014/53/EU

RL 2014/53/EU

Art 27 Vermutung der Konformität von notifizierten Stellen

Stand: 02.10.2026

Weist eine Konformitätsbewertungsstelle nach, dass sie die Kriterien der einschlägigen harmonisierten Normen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden, oder von Teilen davon erfüllt, wird davon ausgegangen, dass sie die Anforderungen nach Artikel 26, soweit diese von den geltenden Normen abgedeckt werden, erfüllt.

←Art 26 →Art 28