Gesetze / RL 2014/32/EU

RL 2014/32/EU

Art 5 Anwendbarkeit auf Teilgeräte

Stand: 02.10.2026

Werden die wesentlichen Anforderungen für Teilgeräte in gerätespezifischen Anhängen festgelegt, so gilt diese Richtlinie für diese Teilgeräte entsprechend.

Teilgeräte und Messgeräte können für die Zwecke der Feststellung der Konformität unabhängig und getrennt bewertet werden.

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