Gesetze / RL 2014/32/EU

RL 2014/32/EU

Art 37 Einspruch gegen Entscheidungen notifizierter Stellen

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass ein Einspruchsverfahren gegen die Entscheidungen der notifizierten Stellen vorgesehen ist.

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