Gesetze / RL 2014/32/EU RL 2014/32/EU Art 20 Konformitätskennzeichnung Stand: 02.10.2026 Die Konformität eines Messgeräts dieser Richtlinie wird durch die CE-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung gemäß Artikel 21 auf dem Gerät angegeben.