Gesetze / RL 2014/32/EU

RL 2014/32/EU

Art 20 Konformitätskennzeichnung

Stand: 02.10.2026

Die Konformität eines Messgeräts dieser Richtlinie wird durch die CE-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung gemäß Artikel 21 auf dem Gerät angegeben.

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