Gesetze / RL 2014/30/EU

RL 2014/30/EU

Art 13 Konformitätsvermutung bei Betriebsmitteln

Stand: 02.10.2026

Bei Betriebsmitteln, die mit harmonisierten Normen oder Teilen davon übereinstimmen, deren Fundstellen im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden sind, wird die Konformität mit den wesentlichen Anforderungen nach Anhang I vermutet, die von den betreffenden Normen oder Teilen davon abgedeckt sind.

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