Gesetze / RL 2014/104/EU

RL 2014/104/EU

Art 16 Leitlinien für nationale Gerichte

Stand: 02.10.2026

Die Kommission gibt für die nationalen Gerichte Leitlinien dazu heraus, wie der Teil des auf den mittelbaren Abnehmer abgewälzten Preisaufschlags zu schätzen ist.

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