Gesetze / RL 2013/53/EU

RL 2013/53/EU

Art 29 Informationspflicht bezüglich der notifizierenden Behörden

Stand: 02.10.2026

Jeder Mitgliedstaat unterrichtet die Kommission über seine Verfahren zur Begutachtung und Notifizierung von Konformitätsbewertungsstellen und zur Überwachung notifizierter Stellen sowie über diesbezügliche Änderungen.

Die Kommission macht diese Informationen der Öffentlichkeit zugänglich.

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