Art 1 Gegenstand
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2013-29-eu/1#abs-1 (1) In dieser Richtlinie werden Vorschriften festgelegt, die den freien Verkehr pyrotechnischer Gegenstände im Binnenmarkt sicherstellen und ein hohes Niveau an Schutz für die menschliche Gesundheit, die öffentliche Sicherheit und den Schutz und die Sicherheit der Verbraucher gewährleisten und die einschlägigen Aspekte im Zusammenhang mit dem Umweltschutz berücksichtigen sollen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2013-29-eu/1#abs-2 (2) In dieser Richtlinie werden die wesentlichen Sicherheitsanforderungen festgelegt, die für die Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände auf dem Markt erfüllt werden müssen. Diese Anforderungen sind in Anhang I aufgeführt.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu Art 1 RL 2013/29/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.