Art 48 Referenzlabor der Union
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-63-eu/48#abs-1 (1) Das Referenzlabor der Union und seine Pflichten und Aufgaben sind in Anhang VII festgelegt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-63-eu/48#abs-2 (2) Das Referenzlabor der Union kann Gebühren für erbrachte Dienstleistungen erheben, die nicht direkt zur weiteren Förderung der Vermeidung, Verminderung und Verbesserung beitragen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-63-eu/48#abs-3 (3) Die zur Durchführung des Absatzes 2 dieses Artikels und des Anhangs VII erforderlichen Bestimmungen können nach dem in Artikel 56 Absatz 3 genannten Regelungsverfahren erlassen werden.