Gesetze / RL 2010/63/EU

RL 2010/63/EU

Art 37 Antrag auf Genehmigung eines Projekts

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-63-eu/37#abs-1 (1) Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass ein Antrag auf Genehmigung eines Projekts von dem Verwender oder der für das Projekt verantwortlichen Person eingereicht wird. Der Antrag umfasst mindestens Folgendes:

a) den Projektvorschlag;

b) eine nichttechnische Projektzusammenfassung; und

c) Informationen zu den in Anhang VI genannten Punkten.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2010-63-eu/37#abs-2 (2) Die Mitgliedstaaten können bei Projekten nach Artikel 42 Absatz 1 auf die in Absatz 1 Buchstabe b genannte Anforderung verzichten.

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