Gesetze / RL 2010/63/EU

RL 2010/63/EU

Art 28 Züchtung nichtmenschlicher Primaten

Stand: 02.10.2026

Die Mitgliedstaaten gewährleisten, dass die Züchter nichtmenschlicher Primaten über eine Strategie verfügen, mit deren Hilfe sie den Anteil der Tiere vergrößern können, die Nachkommen von in Gefangenschaft gezüchteten nichtmenschlichen Primaten sind.

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