Gesetze / RL 2009/65/EG

RL 2009/65/EG

Art 20b

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-65-eg/20b#abs-1 (1) Bis zum 16. April 2026 legt die ESMA der Kommission einen Bericht über die Entwicklung der integrierten Erhebung von Aufsichtsdaten vor, der sich schwerpunktmäßig damit beschäftigt, wie

a) die Bereiche, in denen es zu Überschneidungen oder zu Unstimmigkeiten zwischen den Rahmenwerken für die Berichterstattung des Sektors der Vermögensverwaltung und anderer Bereiche des Finanzsektors kommt, verringert werden können und

b) die Standardisierung von Daten und die effiziente Weitergabe und Nutzung von Daten, die in einem Berichterstattungsrahmen der Union durch eine zuständige Behörde sowohl auf Unionsebene als auch auf nationaler Ebene bereits gemeldet wurden, verbessert werden können.

Die ESMA nimmt in diesem Bericht auch einen detaillierten Vergleich der bewährten Verfahren für die Datenerhebung in der Union und sonstigen Märkten für Investmentfonds für Kleinanleger vor.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-65-eg/20b#abs-2 (2) Bei der Erstellung des in Absatz 1 genannten Berichts arbeitet die ESMA eng mit der Europäischen Zentralbank, den anderen ESA und den zuständigen Behörden zusammen.

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