Gesetze / RL 2009/31/EG RL 2009/31/EG Art 26 Information der Öffentlichkeit Stand: 02.10.2026 Die Mitgliedstaaten machen die Umweltinformationen über die geologische Speicherung von CO2 in Einklang mit dem geltenden Gemeinschaftsrecht der Öffentlichkeit zugänglich.