Gesetze / RL 2009/128/EG

RL 2009/128/EG

Art 2 Geltungsbereich

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-128-eg/2#abs-1 (1) Diese Richtlinie gilt für Pestizide, die Pflanzenschutzmittel im Sinne des Artikels 3 Nummer 10 Buchstabe a sind.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-128-eg/2#abs-2 (2) Diese Richtlinie gilt unbeschadet anderer einschlägiger Gemeinschaftsvorschriften.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2009-128-eg/2#abs-3 (3) Diese Richtlinie hindert die Mitgliedstaaten nicht daran, bei der Einschränkung oder dem Verbot der Verwendung von Pestiziden unter bestimmten Bedingungen oder in bestimmten Gebieten das Vorsorgeprinzip anzuwenden.

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