Gesetze / RL 2009/125/EG RL 2009/125/EG Art 17 Selbstregulierung Stand: 02.10.2026 Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Richtlinie als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsmaßnahmen werden zumindest nach Anhang VIII bewertet.