Gesetze / RL 2009/125/EG

RL 2009/125/EG

Art 17 Selbstregulierung

Stand: 02.10.2026

Freiwillige Vereinbarungen und andere im Rahmen dieser Richtlinie als Alternativen zu Durchführungsmaßnahmen vorgestellte Selbstregulierungsmaßnahmen werden zumindest nach Anhang VIII bewertet.

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