Gesetze / RL 2007/36/EG RL 2007/36/EG Art 3e Intermediäre aus Drittländern Stand: 02.10.2026 Dieses Kapitel gilt auch für Intermediäre, die weder ihren Sitz noch ihre Hauptverwaltung in der Union haben, wenn sie Dienstleistungen nach Artikel 1 Absatz 5 erbringen.