Gesetze / RL 2006/22/EG

RL 2006/22/EG

Art 10 Berichterstattung

Stand: 02.10.2026

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 1. Mai 2009 einen Bericht vor, worin die in den Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten für gravierende Verstöße vorgesehenen Sanktionen analysiert werden.

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