Art 1 Gegenstand
Stand: 02.10.2026
Mit dieser Richtlinie werden Mindestbedingungen für die Durchführung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 ( 1 ) und (EU) Nr. 165/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates ( 2 ) sowie die Umsetzung der Richtlinie 2002/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates ( 3 ) festgelegt.