Art 9 Ausschuss
Stand: 02.10.2026
1. Die Kommission wird von dem Ausschuss für den Führerschein unterstützt.
2. Wird auf diesen Absatz Bezug genommen, so gelten Artikel 5a Absätze 1 bis 4 und Artikel 7 des Beschlusses 1999/468/EG unter Beachtung von dessen Artikel 8.