Art 7 Übergangsbestimmungen
Stand: 02.10.2026
In dem Zeitraum zwischen dem 16. Januar 2009 und dem 22. Dezember 2013 sind bei allen neuen Genehmigungsverfahren gemäß den Artikeln 4 und 5 der Richtlinie 80/68/EWG die Anforderungen der Artikel 3, 4 und 5 der vorliegenden Richtlinie zu berücksichtigen.