Art 11 Bewertung
Stand: 02.10.2026
Der Bericht der Kommission nach Artikel 18 Absatz 1 der Richtlinie 2000/60/EG enthält bezüglich des Grundwassers eine Bewertung des Funktionierens der vorliegenden Richtlinie im Zusammenhang mit dem sonstigen einschlägigen Umweltrecht, einschließlich einer Bewertung der Kohärenz.