Art 9 Urheberpersönlichkeitsrechte
Stand: 02.10.2026
Diese Richtlinie lässt die Bestimmungen der Mitgliedstaaten zur Regelung der Urheberpersönlichkeitsrechte unberührt.
Wird zitiert von 2 Entscheidungen zu Art 9 RL 2006/116/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 18.12.2025 – C-979/25Zitiert von 2
- EuGH, 10.04.2025 – C-182/24Zitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.