Gesetze / RL 2004/35/EG RL 2004/35/EG Art 1 Gegenstand Stand: 02.10.2026 Ziel dieser Richtlinie ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen.