Gesetze / RL 2004/35/EG

RL 2004/35/EG

Art 1 Gegenstand

Stand: 02.10.2026

Ziel dieser Richtlinie ist, auf der Grundlage des Verursacherprinzips einen Rahmen für die Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden zu schaffen.

→Art 2