Gesetze / RL 2004/25/EG

RL 2004/25/EG

Art 19 Kontaktausschuss

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-25-eg/19#abs-1 (1) Es wird ein Kontaktausschuss eingesetzt, der folgende Aufgaben hat:

a) Erleichterung einer einheitlichen Anwendung dieser Richtlinie durch regelmäßige Sitzungen, in denen insbesondere auf praktische Probleme eingegangen wird, die sich im Zusammenhang mit der Anwendung dieser Richtlinie ergeben; die Artikel 226 und 227 des Vertrags bleiben unberührt;

b) Beratung der Kommission, falls erforderlich, im Hinblick auf Ergänzungen oder Änderungen dieser Richtlinie.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2004-25-eg/19#abs-2 (2) Die Beurteilung der von den Aufsichtsstellen in Einzelfällen getroffenen Entscheidungen gehört nicht zu den Aufgaben des Kontaktausschusses.

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