Art 13 Weitere Verfahrensregeln für die Angebote
Stand: 02.10.2026
Die Mitgliedstaaten sehen außerdem Vorschriften vor, die zumindest folgende Fragen regeln:
a) Hinfälligkeit der Angebote,
b) Änderung der Angebote,
c) konkurrierende Angebote,
d) Bekanntmachung der Ergebnisse der Angebote,
e) Unwiderruflichkeit der Angebote und zulässige Bedingungen.