Gesetze / RL 2004/109/EG · CELEX 02004L0109-20240109
Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Dezember 2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG
43 Normen · 1 zitierende Entscheidungen · Änderungen
Meistzitierte Normen
Aus den Normzitaten der Entscheidungen im Bestand ermittelt.
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand und Anwendungsbereich
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Integration der Wertpapiermärkte
- Art 4 Jahresfinanzberichte
- Art 5 Halbjahresfinanzberichte
- Art 6 Bericht über Zahlungen, die an staatliche Stellen geleistet werden
- Art 7 Verantwortung und Haftung
- Art 8 Ausnahmen
- Art 9 Mitteilung des Erwerbs oder der Veräußerung bedeutender Beteiligungen
- Art 10 Erwerb oder Veräußerung bedeutender Anteile an Stimmrechten
- Art 11
- Art 12 Verfahren für die Mitteilung und Veröffentlichung bedeutender Beteiligungen
- Art 13
- Art 13a Zusammenrechnung
- Art 14
- Art 15
- Art 16 Zusätzliche Angaben
- Art 17 Informationspflichten der Emittenten von zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Aktien
- Art 18 Informationspflichten der Emittenten von zum Handel an einem geregelten Markt zugelassenen Schuldtiteln
- Art 19 Kontrolle durch den Herkunftsmitgliedstaat
- Art 20 Sprachregelung
- Art 21 Zugang zu vorgeschriebenen Informationen
- Art 22 Zugang zu vorgeschriebenen Informationen auf Unionsebene
- Art 23 Drittländer
- Art 23a Zugänglichkeit von Informationen im zentralen europäischen Zugangsportal
- Art 24 Zuständige Behörden und ihre Befugnisse
- Art 25 Berufsgeheimnis und Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
- Art 26 Vorsichtsmaßnahmen
- Art 27 Ausschussverfahren
- Art 27a Widerruf der Befugnisübertragung
- Art 27b Einwände gegen delegierte Rechtsakte
- Art 28 Verwaltungsmaßnahmen und -sanktionen
- Art 28a Verstöße
- Art 28b Sanktionsbefugnisse
- Art 28c Wahrnehmung der Sanktionsbefugnisse
- Art 28d Leitlinien der ESMA
- Art 29 Bekanntmachung von Entscheidungen
- Art 30 Übergangsvorschriften
- Art 31 Umsetzung
- Art 32 Änderungen
- Art 33 Überprüfung
- Art 34 Inkrafttreten
- Art 35 Adressaten