Gesetze / RL 2003/96/EG RL 2003/96/EG Art 30 Stand: 02.10.2026 Unbeschadet des Artikels 28 Absatz 2 werden die Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG ab dem 31. Dezember 2003 aufgehoben.Alle Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf diese Richtlinie.