Gesetze / RL 2003/96/EG

RL 2003/96/EG

Art 30

Stand: 02.10.2026

Unbeschadet des Artikels 28 Absatz 2 werden die Richtlinien 92/81/EWG und 92/82/EWG ab dem 31. Dezember 2003 aufgehoben.

Alle Verweise auf die aufgehobenen Richtlinien gelten als Verweise auf diese Richtlinie.

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