Art 26
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2002-53-eg/26#abs-1 (1) Die Richtlinie 70/457/EWG in der Fassung der im Anhang I Teil A aufgeführten Richtlinien wird unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der im Anhang I Teil B genannten Umsetzungsfristen aufgehoben.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2002-53-eg/26#abs-2 (2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang II zu lesen.