Gesetze / RL 2002/53/EG

RL 2002/53/EG

Art 26

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2002-53-eg/26#abs-1 (1) Die Richtlinie 70/457/EWG in der Fassung der im Anhang I Teil A aufgeführten Richtlinien wird unbeschadet der Pflichten der Mitgliedstaaten hinsichtlich der im Anhang I Teil B genannten Umsetzungsfristen aufgehoben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2002-53-eg/26#abs-2 (2) Bezugnahmen auf die aufgehobene Richtlinie gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Richtlinie und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle im Anhang II zu lesen.

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