Gesetze / RL 2002/14/EG

RL 2002/14/EG

Art 12 Überprüfung durch die Kommission

Stand: 02.10.2026

Spätestens am 23. März 2007 überprüft die Kommission im Benehmen mit den Mitgliedstaaten und den Sozialpartnern auf Gemeinschaftsebene die Anwendung dieser Richtlinie, um erforderlichenfalls entsprechende Änderungen vorzuschlagen.

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