Gesetze / RL 2001/18/EG

RL 2001/18/EG

Art 35 Anhängige Anmeldungen

Stand: 02.10.2026

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2001-18-eg/35#abs-1 (1) Die gemäß der Richtlinie 90/220/EWG eingegangenen Anmeldungen betreffend das Inverkehrbringen eines GVO als Produkt oder in einem Produkt, bei denen die Verfahren jener Richtlinie bis zum 17. Oktober 2002 noch nicht abgeschlossen waren, unterliegen den Bestimmungen dieser Richtlinie.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2001-18-eg/35#abs-2 (2) Bis zum 17. Januar 2003 ergänzen die Anmelder ihre Anmeldung gemäß dieser Richtlinie.

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