Art 3 Geltungsbereich
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2000-43-eg/3#abs-1 (1) Im Rahmen der auf die Gemeinschaft übertragenen Zuständigkeiten gilt diese Richtlinie für alle Personen in öffentlichen und privaten Bereichen, einschließlich öffentlicher Stellen, in bezug auf:
a) die Bedingungen — einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen — für den Zugang zu unselbständiger und selbständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg;
b) den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung einschließlich der praktischen Berufserfahrung;
c) die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen, einschließlich Entlassungsbedingungen und Arbeitsentgelt;
d) die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberorganisation oder einer Organisation, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Innanspruchnahme der Leistungen solcher Organisationen;
e) den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste;
f) die sozialen Vergünstigungen;
g) die Bildung;
h) den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/rl-2000-43-eg/3#abs-2 (2) Diese Richtlinie betrifft nicht unterschiedliche Behandlungen aus Gründen der Staatsangehörigkeit und berührt nicht die Vorschriften und Bedingungen für die Einreise von Staatsangehörigen dritter Staaten oder staatenlosen Personen in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten oder deren Aufenthalt in diesem Hoheitsgebiet sowie eine Behandlung, die sich aus der Rechtsstellung von Staatsangehörigen dritter Staaten oder staatenlosen Personen ergibt.
Wird zitiert von 28 Entscheidungen zu Art 3 RL 2000/43/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- EuGH, 15.11.2018 – C-457/17Zitiert von 12
- BGH, 01.06.2017 – I ZR 272/15Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie zur Anwendung des Gleichbehandlungsgrundsatzes ohne Unterschied der Rasse oder der ethnischen Herkunft: Begriff der Bildung; mittelbare Diskriminierung eines Bewerbers bei der Vergabe von Stipendien zur Förderung von Forschungs- oder Studienvorhaben im Ausland mit dem Zugangskriterium des in Deutschland absolvierten Ersten Juristischen Staatsexamens
- EuGH, 11.09.2018 – C-457/17
- BGH, 25.04.2019 – I ZR 272/15Vergabe von Stipendien für hochbegabte Hochschulstudenten: Benachteiligungskontrolle bei der Auswahlentscheidung; Diskriminierung wegen der ethnischen HerkunftZitiert von 7
- EuGH, 01.08.2025 – C-621/25
- EuGH, 16.07.2015 – C-83/14Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Herkunft: Anbringung von Stromzählern in unzugänglicher Höhe in überwiegend von Roma bewohnten Stadtvierteln Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 52
Zuletzt entschieden
- BGH, 29.01.2026 – I ZR 129/25Haftung des mit der Auswahl potentieller Mieter betrauten Immobilienmaklers bei Verstoß gegen das AGG-BenachteiligungsverbotZitiert von 1
- EuGH, 18.12.2025 – C-417/23Zitiert von 6
- EuGH, 10.09.2024 – C-728/24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung Art 3 RL 2000/43/EG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.