Gesetze / RL 2000/14/EG

RL 2000/14/EG

Art 18a Änderung des Anhangs III

Stand: 02.10.2026

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 18b delegierte Rechtsakte zur Änderung des Anhangs III zu erlassen, um ihn an den technischen Fortschritt anzupassen. Diese delegierten Rechtsakte dürfen sich — insbesondere durch Einbeziehung von Hinweisen auf einschlägige europäische Normen — nicht direkt auf den gemessenen Schallleistungspegel der in Artikel 12 aufgeführten Geräte und Maschinen auswirken.

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