Art 1
Stand: 02.10.2026
Diese Richtlinie gilt für die von den Mitgliedstaaten ausgestellten Zulassungsdokumente für Fahrzeuge.
Sie läßt das Recht der Mitgliedstaaten unberührt, für die vorübergehende Zulassung von Fahrzeugen Dokumente zu verwenden, die die Anforderungen dieser Richtlinie gegebenenfalls nicht in allen Punkten erfüllen.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu Art 1 RL 1999/37/EG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- EuGH, 06.10.2011 – C-443/10Zitiert von 2
- EuGH, 06.09.2012 – C-150/11Zitiert von 7
- EuGH, 20.09.2018 – C-326/17
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.