Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes LAP-mDFm/EloAufklBundV § 40 Inkrafttreten Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 07.02.2021. Zur aktuellen Fassung → Diese Verordnung tritt am 1. März 2002 in Kraft.