Gesetze / Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren Dienst der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung des Bundes
LAP-mDFm/EloAufklBundV§ 15 Grundlehrgang
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/lap-mdfm_eloaufklbundv/15#abs-1 (1) Im Grundlehrgang werden den Anwärterinnen und Anwärtern die allgemeinen Grundlagen der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung vermittelt. Außerdem werden die Anwärterinnen und Anwärter in die Grundzüge der einzelnen Fachrichtungen eingeführt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/lap-mdfm_eloaufklbundv/15#abs-2 (2) In den folgenden Lehrgebieten werden Grundkenntnisse und in Teilgebieten auch vertiefende Kenntnisse vermittelt:
1.
allgemeine Grundlagen der Elektronischen Kampfführung,
2.
allgemeine Grundlagen und Einsatzgrundsätze der Fernmelde- und Elektronischen Aufklärung,
3.
Grundlagen und Besonderheiten der Fernmeldeaufklärung,
4.
Grundlagen und Besonderheiten der Elektronischen Aufklärung,
5.
mathematische und physikalische Grundlagen und
6.
Informationsaustausch und Sicherheit.