Gesetze / Klavier- und Cembalobauermeisterverordnung
KlaCbMstrV§ 8 Inkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/klacbmstrv--1997/8#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 1997 in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/klacbmstrv--1997/8#abs-2 (2) Die auf Grund des § 122 der Handwerksordnung weiter anzuwendenden Vorschriften sind, soweit sie Gegenstände dieser Verordnung regeln, nicht mehr anzuwenden.