Gesetze / Gesetz über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2023

HG 2023

§ 1 Feststellung des Haushaltsplans

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2023--2022/1#abs-1 (1) Der diesem Gesetz als Anlage beigefügte Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird in Einnahmen und Ausgaben auf 461 211 782 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2023--2022/1#abs-2 (2) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 2 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Digitale Infrastruktur“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 4 778 432 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2023--2022/1#abs-3 (3) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 6 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Aufbauhilfe 2021“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 1 599 687 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2023--2022/1#abs-4 (4) Der dem Kapitel 1405 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Bundeswehr“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 8 409 017 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2023--2022/1#abs-5 (5) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 3 beigefügte Wirtschaftsplan des Sondervermögens „Klima- und Transformationsfonds“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 40 768 705 000 Euro festgestellt.

Permalink zu Abs. 6recht.nulegal.eu/gesetze/hg_2023--2022/1#abs-6 (6) Der dem Kapitel 6002 des Bundeshaushalts für das Haushaltsjahr 2023 als Anlage 7 beigefügte Wirtschaftsplan zum Teil 3 des Sondervermögens „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ wird für das Jahr 2023 in Einnahmen und Ausgaben auf 43 200 000 000 Euro festgestellt.

§ 2