Gesetze / Zweiter Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Sachsen und dem Freistaat Thüringen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr SN/TH 2

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sn_th_2/1#abs-1 (1) Die Gemeinde Cunsdorf im Landkreis Greiz (katastermäßig: Gemarkung Cunsdorf: künftig Umgliederungsgebiet) wird aus dem Freistaat Thüringen ausgegliedert und in den Freistaat Sachsen eingegliedert.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sn_th_2/1#abs-2 (2) Der Gebietsstand der Gemeinde Cunsdorf richtet sich nach dem Stand ihrer Gemarkungsgrenzen am 3. Oktober 1990.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sn_th_2/1#abs-3 (3) Der bisherige und der neue Verlauf der gemeinsamen Landesgrenze sind aus der Anlage zu diesem Vertrag ersichtlich.

Art 2