Gesetze / Staatsvertrag zwischen dem Saarland und dem Land Rheinland-Pfalz über eine Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr SL/RP

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sl_rp/1#abs-1 (1) Das Saarland tritt an das Land Rheinland-Pfalz aus dem Gebiet der Gemeinde Freisen die in der Anlage 1 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Haupersweiler ab.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sl_rp/1#abs-2 (2) Das Land Rheinland-Pfalz tritt an das Saarland aus dem Gebiet der Ortsgemeinde Herchweiler die in der Anlage 2 dieses Staatsvertrags aufgeführten Flurstücke in der Gemarkung Herchweiler ab.

3) Die Gebietsänderungen nach den Absätzen 1 und 2 sowie die damit verbundene Änderung der Landesgrenze sind in der Anlage 3 dieses Staatsvertrags grafisch dargestellt.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_sl_rp/1#abs-4 (4) Die Anlagen 1 bis 3 sind Bestandteile dieses Staatsvertrags.

Art 2