Gesetze / Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze (Anlage zur Bekanntmachung über den Abschluß und das Inkrafttreten des Staatsvertrages zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Hessen über eine Änderung der Landesgrenze)

GrÄndStVtr BW/HE

Art 5

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bw_he/5#abs-1 (1) Die Ratifikationsurkunden dieses Staatsvertrages sollen unverzüglich ausgetauscht werden, sobald die nach den Landesverfassungen zuständigen Organe der vertragschließenden Länder dem Staatsvertrag zugestimmt haben.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bw_he/5#abs-2 (2) Dieser Staatsvertrag tritt am Tag der Hinterlegung der Ratifikationsurkunden in Kraft.

Art 4