Gesetze / Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr BB/MV

Art 8

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_mv/8#abs-1 (1) Dieser Vertrag bedarf der Zustimmung der verfassungsmäßig zuständigen Organe der vertragschließenden Länder. Die Ratifikationsurkunden sollen sobald wie möglich ausgetauscht werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_mv/8#abs-2 (2) Dieser Vertrag tritt am ersten Tag des auf den Austausch der Ratifikationsurkunden folgenden Kalendermonats in Kraft.

Art 7