Gesetze / Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
GrÄndStVtr BB/MVArt 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_mv/1#abs-1 (1) Die Gemeinden Besandten, Eldenburg, Lanz, Lenzen, Mellen und Wootz werden in den bestehenden Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgegliedert und in das Land Brandenburg eingegliedert.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_mv/1#abs-2 (2) Die Gemeinden Dambeck und Brunow sowie die Ortsteile Pampin und Platschow der Gemeinde Berge werden in den bestehenden Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen aus dem Land Brandenburg ausgegliedert und in das Land Mecklenburg- Vorpommern eingegliedert.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_mv/1#abs-3 (3) Die Gemeinden Bagemühl, Grünberg, Nechlin, Woddow, Wollschow-Menkin und die Stadt Brüssow des Landkreises Pasewalk sowie die Gemeinden Fahrenholz, Güterberg, Jagow, Lemmersdorf, Lübbenow, Milow, Trebenow, Wilsickow, Wismar und Wolfshagen des Landkreises Strasburg werden in den bestehenden Gemeinde- und Gemarkungsgrenzen aus dem Land Mecklenburg-Vorpommern ausgegliedert und in das Land Brandenburg eingegliedert.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr_bb_mv/1#abs-4 (4) Die aus der Umgliederung sich ergebenden Grenzänderungen sind in der Anlage 1 graphisch dargestellt. Die Anlage ist Bestandteil dieses Vertrages. Die Festlegung der endgültigen Grenze erfolgt durch eine gemeinsame Grenzkommission der vertragschließenden Länder.