Gesetze / Dritter Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze

GrÄndStVtr3 ND/NW

Art 1

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr3_nd_nw/1#abs-1 (1) Dieser Staatsvertrag ändert die gemeinsame Landesgrenze. Die Änderungen sind in der Anlage auf zwei Kartenblättern grafisch dargestellt. Die Kartenblätter sind Bestandteil dieses Staatsvertrages.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gr_ndstvtr3_nd_nw/1#abs-2 (2) Es gehen nachfolgend aufgeführte Flurstücke vom Land Niedersachsen auf das Land Nordrhein-Westfalen über:
Im Gebiet der Gemeinde Bad Essen, Gemarkung Dahlinghausen,

Flur 24, Flurstücke 67, 68, 69, 70, 71, 72, 73, 74, 75, 76 undFlur 5, Flurstücke 1/3, 2/2, 3/8, 4/11, 4/12.
Art 2