Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes

GKrimDVDV

§ 9 Studieninhalte, Module

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-1 (1) Die Studieninhalte werden in interdisziplinären Modulen vermittelt.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-2 (2) Die Module verteilen sich wie folgt:

1.
Lehrphase I
Modul  1
Staatsrechtliche und politische Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul  2
Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns, soweit nicht in Modul 4
Modul  3
Ökonomische Grundlagen des Verwaltungshandelns
Modul  4
Sozialwissenschaftliche und dienstrechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
2.
Lehrphase II
Modul  5
Grundlagen zu Aufgaben, Organisation und Handeln der Polizei (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 1)
Modul  6
Grundlagen zu Kriminalität und Strafbarkeit; Massen- und Straßenkriminalität und besondere Tätergruppen
Modul  7
Allgemeine und besondere Formen der Gewaltkriminalität (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 2)
3.
Berufspraktische Studienzeit I
Modul  8
Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Landespolizei
4.
Lehrphase III
Modul  9
Das BKA im nationalen, europäischen und internationalen Kontext: Zuständigkeiten, Zentralstellentätigkeit und Zusammenarbeit auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene
Modul 10
Polizeiliche Informationserhebung und -verwendung (Maßnahmen der Strafverfolgung und Gefahrenabwehr – 3) und Phänomen Cybercrime
Modul 11
Schwere Kriminalität, organisierte Kriminalität sowie Wirtschafts- und Finanzkriminalität
Modul 12
Politisch motivierte Kriminalität
5.
Berufspraktische Studienzeit II
Modul 13
Polizeiliche Aufgabenerfüllung in der Praxis – Bundeskriminalamt
und
6.
Bachelorarbeit
Modul 14
Bachelorarbeit – Thesis.

In den Lehrphasen II und III werden modulbegleitend Schlüsselqualifikationen der polizeispezifischen Sprachausbildung, des polizeilichen Einsatztrainings und der Dienstkunde vermittelt (polizeispezifische Trainings).

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-3 (3) Der Studienverlauf sowie die Inhalte der Module und der polizeispezifischen Trainings richten sich nach dem Modulhandbuch für das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ (Modulhandbuch). Die Inhalte der Module 1 bis 4 entsprechen den Studieninhalten des gemeinsamen Grundstudiums der Hochschule.

Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-4 (4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den polizeispezifischen Trainings ist verpflichtend.

§ 8 § 10