Gesetze / Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
GKrimDVDV§ 9 Studieninhalte, Module
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-1 (1) Die Studieninhalte werden in interdisziplinären Modulen vermittelt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-2 (2) Die Module verteilen sich wie folgt:
In den Lehrphasen II und III werden modulbegleitend Schlüsselqualifikationen der polizeispezifischen Sprachausbildung, des polizeilichen Einsatztrainings und der Dienstkunde vermittelt (polizeispezifische Trainings).
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-3 (3) Der Studienverlauf sowie die Inhalte der Module und der polizeispezifischen Trainings richten sich nach dem Modulhandbuch für das Bachelorstudium „Kriminalvollzugsdienst im Bundeskriminalamt“ (Modulhandbuch). Die Inhalte der Module 1 bis 4 entsprechen den Studieninhalten des gemeinsamen Grundstudiums der Hochschule.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/gkrimdvdv--2015/9#abs-4 (4) Die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Module und an den polizeispezifischen Trainings ist verpflichtend.