Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Floristen/zur Floristin FloristAusbV § 1 Staatliche Anerkennung des Ausbildungsberufes Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2025. Zur aktuellen Fassung → Der Ausbildungsberuf Florist/Floristin wird staatlich anerkannt.