Gesetze / Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin FeinOAusbV § 2 Ausbildungsdauer Bund Historische Fassung — Stand 10.06.2019 bis 01.08.2024. Zur aktuellen Fassung → Die Ausbildung dauert dreieinhalb Jahre.