Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben

TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L

Eingangsformel

Stand: 25.08.2026

Bayern

Zwischen

der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits

und

[den vertragsschließenden Gewerkschaften], andererseits

wird Folgendes vereinbart:

→§ 1