Gesetze / Landesrecht Bayern / Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten des Bundes und der Länder, die Tätigkeiten in der Waldarbeit ausüben

TV-EntgeltU-Wald/Forst B/L

§ 4 Umwandelbare Entgeltbestandteile

Stand: 25.08.2026

Bayern

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/by-TVEntgUWFoBL/4#abs-1 (1) Beschäftigte können nur künftige Entgeltansprüche umwandeln.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/by-TVEntgUWFoBL/4#abs-2 (2) Umwandelbar sind künftige Ansprüche auf die Jahressonderzahlung sowie auf monatliche Entgeltbestandteile.

Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/by-TVEntgUWFoBL/4#abs-3 (3) Vermögenswirksame Leistungen können nicht umgewandelt werden.

§ 3 § 5