Gesetze / Landesrecht Bayern / Medienstaatsvertrag Vom 14.–28. April 2020 MStV § 45 (weggefallen) Bayern Außer Kraft: § 45 MStV ist aufgehoben. Die Nummer steht nur noch als Platzhalter „(weggefallen)“ im Gesetz. Für § 45 MStV liegt kein Text vor. Die Nummer ist im Gesetz nur noch als Platzhalter verzeichnet; einen Text dazu gibt es nicht. Zum Gesetzestext · Entscheidungen zu dieser Norm